Donnerstag, 18. April 2024
Notruf: 112

Neue Heckbeschriftung

Im Rahmen einer landesweiten Beschaffungsmaßnahme wurde auch ein Einsatzfahrzeug aus Hüttenberg (LF 10-6) mit dem Hinweis “Rettungsgasse frei halten“ beschriftet.

Leider kommt es immer wieder vor, dass keine Rettungsgasse gebildet wird. Dadurch verlieren die anrückenden Einsatzkräfte im Notfall wichtige Zeit. Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer gesetzlich verpflichtet, die Rettungsgasse freizumachen.

Fahren Sie auf dem linken Fahrstreifen, so weichen Sie nach links aus.
Sind Sie auf einem der übrigen Fahrstreifen unterwegs, so fahren Sie nach rechts.

Dies gilt unabhängig davon wie viele Fahrstreifen vorhanden sind. Eine Rettungsgasse ist nicht erst dann zu bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern, sondern bereits dann, wenn der Verkehr stockt. Ein späteres Bilden der Rettungsgasse ist aufgrund von Platzmangel oft nicht möglich. Deswegen ist es besonders wichtig, frühzeitig zur entsprechenden Seite zu fahren. Eine so gebildete Rettungsgasse muss bis zum Einsatzende frei gehalten werden. So tragen alle dazu bei, dass hilfsbedürftige Personen schnellstmöglich Hilfe erhalten und zeitliche Verzögerungen verkürzt werden.